Jahresabschluss

Und jährlich grüßt das Murmeltier: Ihr Jahresabschluss steht an. Das gute Stück will detailliert vorbereitet werden. Da muss alles stimmen. Das bedeutet für Sie: viel Arbeit und Energie sowie personelle Ressourcen. Wir wissen das und nehmen Ihnen all das gern ab. Gern auch Jahr für Jahr. Denn wir grüßen gerne Murmeltiere.


Ihre Vorteile mit uns als Steuerberater

GANZHEITLICHER

BERATUNGSANSATZ

LEIDENSCHAFTLICHER

EINSATZ

ZUKUNFTSORIENTIERTE

KONZEPTE

ÜBERSICHTLICHE

KOSTENTRANSPARENZ

FREUNDSCHAFTLICHE

ZUSAMMENARBEIT

LANGJÄHRIGE

KUNDENBEZIEHUNGEN


Bilanz

Ihre Bilanz muss wasserdicht sein. Deshalb muss Ihr Betriebsvermögen beziehungsweise Ihr Eigenkapital bis zum Jahresende genau aufgezeigt werden. Neben Ihrem Vermögen werden hier auch mögliche Schulden gelistet. Letztlich zählt unter dem Strich Ihr daraus resultierendes Eigenkapital. Zur Bilanz gehört immer auch eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Lassen Sie uns gemeinsam Bilanz über Ihr Geschäftsjahr ziehen. Nicht immer ist die Darstellung einfach zu handhaben. Machen Sie sich darüber jedoch keine Sorgen.

Dafür sind wir ja da. Jahresabschluss ist unser 2. Vorname – da stimmt die Bilanz!


Sonder- und Ergänzungsbilanz

Wieso sind in manchen Jahren Sonder- und Ergänzungsbilanzen notwendig? Die Frage ist berechtigt. Sobald ein Gesellschafter für den entgeltlichen Anteilserwerb mehr aufwendet als sein Kapitalkonto-Betrag wert ist, muss eine Ergänzungsbilanz aufgelistet werden. Hier wird also der Mehrbetrag oder übrigens auch der Minderbetrag festgehalten. Die Sonderbilanz beinhaltet die Bilanzierung des Sonderbetriebsvermögens eines bestimmten Gesellschafters.

Mehr zu Sonder- und Ergänzungsbilanzen erklären wir Ihnen gern anhand Ihres Jahresabschlusses. Am Beispiel werden Sonderregelungen aus unserer Erfahrung heraus immer am deutlichsten.


Gewinn- und Verlustrechnung

Jedes persönliche Jahr hat Höhen und Tiefen. Nicht anders verhält es sich in der Geschäftswelt.

Und so müssen sowohl Erträge als auch Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung sauber aufgelistet werden. Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen: Erträge kommen auf die Haben-Seite, Aufwendungen auf die Soll-Seite. Die Gewinn- und Verlustrechnung bezieht sich in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum, zumeist ein Geschäftsjahr.

Gewinne und Verluste sauber aufzeigen? Machen wir für Sie.


Anhang

Alles, was Sie im Jahresabschluss zusätzlich erklären möchten, gehört in den Anhang. Hier ist Platz für Erläuterungen über den Verlauf Ihrer Geschäfte oder auch zum Geschäftsergebnis.

Falls Sie in der Bilanz Posten oder Zahlen detaillierter erklären möchten, haben Sie an dieser Stelle die Gelegenheit dazu. Hier prognostizieren Sie übrigens auch die voraussichtliche Entwicklung Ihrer Firma. Was alles in einen Anhang gehört und was Sie getrost weglassen können, erklären wir Ihnen gern.

Oder noch einfacher: Wir schreiben den Anhang Ihres Jahresabschlusses für Sie.


Lagebericht

Der Lagebericht ist sozusagen Ihr eigener Bericht zur Lage der Nation – in dem Fall Ihrer Firma. Alle mittelgroßen bis großen Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Lagebericht innerhalb Ihres Jahresberichts anzufertigen.

SiegerAG-Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Der Lagebericht muss die derzeitige Geschäftslage wahrheitsgetreu wiedergeben. Gemeinsam stellen wir mit Ihnen nicht nur Ihre aktuelle Lage richtig dar, sondern geben zudem Chancen- und Risiken-Prognosen für die Zukunft ab. So findet neben der derzeitigen Unternehmenssituation auch der weitere Geschäftsverlauf seinen Platz im Lagebericht.

Das gehört in Ihren Lagebericht:


Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Als simplifizierte Gewinn-Ermittlungsmethode stellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dar.

Wir nehmen an dieser Stelle also eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vor. Der Überschuss an Einnahmen gegenüber Ihren Firmenausgaben wird als Gewinn berechnet. Wie Sie eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung anfertigen, erklären wir Ihnen am besten anhand Ihres aktuellen Geschäftsjahres.  


Körperschaftssteuer-Erklärung

Wo Einkommen, da Steuer. So ist das nun mal. Sie sind mit Ihrem Unternehmen verpflichtet, Ihr Einkommen zu versteuern. Das gibt das Körperschaftssteuergesetz (KStG) vor.

Demzufolge ist es egal, ob Sie eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft beziehungsweise ein Verein sind. Letztlich ist die Körperschaftssteuer für Firmen das, was die Einkommenssteuer für natürliche Personen ist. Sie wird aus Ihrem zu versteuernden Einkommen kalkuliert, das heißt also Ihr Gewinn minus sämtlicher Sonderausgaben oder sonstiger außergewöhnlicher Belastungen.


Gewerbesteuererklärung

Sofern Sie kein Freiberufler oder Forstbetrieb sind und Ihr jährlicher Freibetrag 24.500€ übersteigt, müssen Sie eine Gewerbesteuer zahlen. Auch wenn Sie bei Firmengründung einen Gewerbeschein beantragt haben, sind Sie dazu verpflichtet.

Die genaue Gewerbesteuer kennen Sie nicht? Das können Sie auch nicht. Letztlich ist die Höhe abhängig von der Gewinnhöhe Ihres Unternehmens im jeweiligen Geschäftsjahr. Überlassen Sie die Berechnung Ihrer anfallenden Steuern uns.

Wir machen das Tag für Tag und erledigen den lästigen Papierkram, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können.


Umsatzsteuererklärung

In Ihre Umsatzsteuererklärung gehören sowohl all Ihre Einnahmen und Ausgaben als auch die Vorauszahlungen der Umsatzsteuer.

Sie sind nicht nur als mittelständiges oder großes Unternehmen zur Umsatzsteuer verpflichtet, sondern auch, wenn Sie Kleinunternehmer sind. Sobald die Umsatzsteuer und abzugsfähigen Vorsteuern verrechnet sind, können wir Ihnen Aufschluss darüber geben, ob Sie einen Erstattungsanspruch haben.

Legen Sie Ihre Umsatzsteuererklärung vertrauensvoll in unsere Hände. Wir erledigen das für Sie.


Gesonderte und einheitliche Feststellungklärung

Wenn mehrere Personen Einkünfte innerhalb einer Personengesellschaft erzielen, wird eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung notwendig.

Nach Ermittlung des Gesamtergebnisses aus dieser Feststellung wird es auf die einzelnen Personen einheitlich verteilt.

Ob Ihre Firma eine gesonderte und einheitliche Feststellung benötigt, klären wir.


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